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fireworks.at

AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeines

Verkäufe und Lieferungen erfolgen ausschliesslich zu nachstehenden Bedingungen, die spätestens mit Auftragserteilung anerkannt werden. Änderungen haben nur dann Gültigkeit, wenn nachstehende Bedingungen im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich bestätigt werden.
Für pyrotechnische Artikel der Kat. F3 und F4 ist eine Bezugsberechtigung gemäß Pyrotechnikgesetz 2010 vorzuweisen. Ebenso gehen wir davon aus, dass der Besteller eine behördliche Genehmigung zur Verwendung der pyrotechnischen Artikel besitzt.
Für den Bezug von Kat. F2 ist ein Altersnachweis (mind. 16 Jahre) erforderlich.

Preise

Alle von uns genannten Preise sind, sofern nicht anderes ausdrücklich vermerkt ist, inklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Mit Erscheinen einer neuen Preisliste erlischt automatisch die Gültigkeit der bis dato festgesetzten Preise.
Vertragsabschluss
Angebote sind grundsätzlich freibleibend. Die Bestellung gilt erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wird.
Lieferumfang
Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Die sich aus unseren Prospekten oder Shop ergebenden Daten stellen keine zugesicherte Eigenschaft dar. Dies gilt auch für die dem Angebot beigefügten Unterlagen (Preislisten, Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Massangaben). Geringe branchenübliche Abweichungen in Grösse, Farbe und Ausführung bilden keinen Grund für Beanstandungen seitens des Bestellers. Unsere Artikeln werden in speziellen Sicherheitsverpackungen geliefert!
Zahlung

Soweit nicht anders vereinbart ist die Ware bei Abholung, bzw. per Rechnung ohne Abzüge, binnen 14 Tagen netto zu bezahlen. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist sind wir zur Geltendmachung der üblichen Verzugszinsen berechtigt.

Mahn- und Inkassospesen
Im Falle des Zahlungsverzuges hat der Kunde die uns entstehenden Mahnspesen in Höhe von pauschal Euro 12,00 pro erfolgter Mahnung sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von Euro 3,63 zu ersetzen. Nach erfolgloser zweiter Mahnung sind wir berechtigt, ein Inkassobüro zu beauftragen, dessen Kosten uns der Kunde bis zu den in der Verordnung des BMwA, BGBl 1996/141 i.d.g.F. genannten Höchstbeträgen zu ersetzen hat.

Eigentumsvorbehalt
Das Eigentum an den Liefergegenständen geht erst nach Eingang aller Zahlungen auf den Besteller über. Dies gilt auch dann, wenn Zahlungen für besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden.
Von einer Pfändung oder einer Beeinträchtigung durch Dritte hat uns der Käufer unverzüglich zu benachrichtigen. Bis zum Eigentumsübergang hat der Besteller die Gegenstände gegen Beeinträchtigungen zum vollen Wert zu versichern. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so können wir die Herausgabe des unter Eigentumsvorbehalt stehenden Liefergegenstandes verlangen. Ein Zurückbehaltungsrecht des Bestellers ist ausgeschlossen. Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind wir berechtigt, nach unserer Wahl den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren oder – soweit es sich nicht um ein Kreditgeschäft mit Verbrauchern handelt – Verzugszinsen in Höhe von 4% über der Sekundärmarktrendite / Bund lt. Statistischem Monatsheft der Österreichischen Nationalbank zu verrechnen.

Lieferungen
Teillieferungen sind zulässig. Unvorgesehene, ausserhalb unseres Willens liegende und den vertragsgemässen Lieferungsablauf störende Ereignisse berechtigen uns zu angemessener Verlängerung der Lieferfristen, wenn die Lieferung nicht unmöglich wird. Wird uns oder unseren Unterlieferanten durch die unvorgesehenen Ereignisse die Lieferung oder Leistung unmöglich, so werden wir von der Lieferpflicht befreit. Wird bei einem Werk- oder Werkslieferungsvertrag unsere Arbeit auf Wunsch des Bestellerstellers angehalten, so ist der Besteller ungeachtet unserer weiteren Rechte verpflichtet, die entstandenen Kosten zu erstatten. Versandbereit gemeldete Liefergegenstände müssen sofort vom Besteller abgerufen werden, andernfalls sind wir, ohne Fristsetzung, berechtigt, sie auf Gefahr und für Rechnung des Bestellers zu lagern.

Lieferung-Pyro-Trans
Bestellungen bei denen die Art Lieferung Pyro-Trans gewählt wird werden umgehend an Pyro-Trans übergeben. Der Kunde erkennt durch die Bestellung an, das die Artikel nach Hause geliefert werden und die Rechnung dann direkt vor Ort gezahlt wird. Sollte ein Kunde die Bestellung nicht annehmen da diese nur zum Spaß gemacht wurde, oder der Verdacht bestehen das der Kunde vor der Bestellung schon wusste das er diese nicht annehmen will oder nicht in der Lage ist diese zu bezahlen. Wir durch die Firma Pyro-Trans eine Rechnung an den Kunden ausgestellt. Pro gefahrenem Kilometer wird in diesem Fall ein Betrag von 0,90 Euro (inkl. MwSt. ) fällig Dieses erkennt der Kunde mit Zustimmung der AGB im Bestellprozess an.

Gefahrübergang
Die Gefahr geht grundsätzlich mit der Übergabe des Liefergegenstandes an den Frachtführer über. Wird der Transport auf Verlangen des Bestellers von uns ausgeführt, so geht die Gefahr mit Beginn der Verladung über. Gleiches gilt für Teillieferungen sowie für den Fall, dass wir Versendungskosten infolge von Umständen, die von uns nicht zu vertreten sind, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf den Besteller über.

Gewährleistung und Haftung
Die Feststellung von Mängel ist und unverzüglich – bei erkennbaren Mängel innerhalb einer Frist von 8 Tagen nach Lieferung – schriftlich anzuzeigen. Voraussetzung für die Haftung ist in jeden Falle die Besteller obliegenden Vertragsverpflichtungen und vereinbarten Zahlungsbedingungen. Weitere Ansprüche des Bestellers, insbesondere auf Schadenersatz, Wandlung, Minderung oder auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, besteht nicht.
Rechte des Bestellers auf Rücktritt oder Minderung
Der Besteller kann, wenn uns die Erfüllung des Vertrages unmöglich wird, vom Vertrag zurücktreten bzw. bei teilweiser Unmöglichkeit Minderung des Kaufpreises verlangen. Weitere Rechte des Bestellers sind ausgeschlossen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Tulln. Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entspringenden Rechtsstreitigkeiten ist Tulln. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Österreich.

Verbindlichkeit
Sollten eine oder mehrere vorstehenden Klauseln unwirksam sein, so werden die anderen Bestimmungen sowie das zugrundliegende Rechtsverhältnis dadurch nicht berührt.
Bemerkungen
Wir verweisen an dieser Stelle auf die jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen über den Umgang und Verkehr mit pyrotechnischen Gegenständen.