KURSÜBERSICHT
Großfeuerwerke (Klasse IV)
Um in Österreich ein Großfeuerwerk (= Feuerwerkskörper mit einem Gesamtsatzgewicht von
mehr als 250 g) durchführen zu dürfen bzw. um diese pyrotechnischen Gegenstände
überhaupt beziehen zu dürfen, benötigt man in jedem Einzelfall eine behördliche
(bescheidmäßige) Bewilligung von der zuständigen Sicherheitsbehörde
(Bezirkshauptmannschaft oder Bundespolizeidirektion). Diese erhält man i.d.R. auf Antrag
wenn folgende persönliche Bedingungen erfüllt werden:
* Vollendung des 18. Lebensjahres,
* Verlässlichkeit (dass die pyrotechnischen Gegenstände nicht missbräuchlich oder
leichtfertig verwendet werden), und
* Nachweis über die entsprechenden Fachkenntnisse auf dem Gebiet der Pyrotechnik.
Der Nachweis der Fachkenntnisse kann insbesondere erfolgen durch:
* Vorlage einer Berechtigungsurkunde für die Erzeugung von pyrotechnischen Gegenständen;
oder
* durch eine Bescheinigung einer Sicherheitsbehörde (BH oder BPD), dass festgestellt
wurde, dass der Antragsteller die notwendigen Fachkenntnisse besitzt.
Unter Fachkenntnisse versteht man insbesondere:
* Gesetzliche Grundlagen (Pyrotechnikgesetz, relevante Bestimmungen des Schieß- und
Sprengmittelgesetzes, Beförderungs- und Lagervorschriften);
* Kenntnisse über die verwendeten Explosivstoffe (einfache "Pyrochemie"); inkl.
Geschichte der Feuerwerkerei;
* Warenkunde (Arten, Aufbau, Funktion, Wirkung und Gefahren der gängigen pyrotechnischen
Gegenständen);
* Materialien und Hilfsmittel (Mörser, Abschussvorrichtungen, Befestigungsmittel, etc.);
* Zündtechniken (Hand- und elektrische Zündung);
* Projektieren von Feuerwerken (Auswahl des Abbrennplatzes, Planung, Versicherung,
Antragstellung und Choreographie);
* Setup-Techniken (Vorbereitung der pyrotechn. Gegenstände, Aufbau und Montage des
Feuerwerkes);
* Sicherheitsvorkehrungen (Einsatz von Helfern, Schutzausrüstung, Sicherheitsabstände,
Unfallverhütungsmaßnahmen, Grundkenntnisse betreffend Brandschutz; Unfallbesprechung);
* Durchführen des Feuerwerkes, inklusive Behandlung von Versagern und Maßnahmen nach dem
Abbrennen des Feuerwerkes.
Wie sieht es dzt. in der Praxis aus?
In der Regel besucht man eine Ausbildungsveranstaltung, in der die notwendigen
Fachkenntnisse vermittelt werden und absolviert dann (nach Antragstellung) bei einem
zuständigen Referenten einer Sicherheitsbehörde (BH oder BPD) eine
"Fachkundebefragung", meist unter Beiziehung eines Sachverständigen. Im
positiven Fall wird eine Bescheinigung ausgestellt, die dann bis auf Widerruf Gültigkeit
hat und von fast allen Sicherheitsbehörden als Nachweis der Fachkenntnisse anerkannt
wird. Je nach Behörde kann die Ausstellung der Bescheinigung auch an den Nachweis einer
Praxiserfahrung gebunden sein; etwa in der Form der nachweislichen Mitarbeit an mind. 10
Großfeuerwerken (dies wird aber dzt. gesetzlich nicht gefordert).
Von den österr. Behörden werden i.d.R. auch die "Pyrotechnikerscheine" aus
Deutschland als Fachkunde-Nachweis anerkannt, allerdings sind die Ausbildungskosten in
Deutschland wesentlich höher und dort wird (dzt.) für die Berechtigung der Klasse IV
gesetzlich die nachweisliche Mitarbeit an 26 Großfeuerwerken verlangt.
Ausbildungskurs Klasse IV:
Vermittlung von (theoretischen) Fachkenntnissen und praktischen Grundfertigkeiten, die
für die "Fachkundeprüfung" bei einer Sicherheitsbehörde relevant sind (siehe
auch Info betreffend Schulungen).
Um Informationen zu erhalten bitte einfach das Kontaktformular
ausfüllen und abschicken.
Mittelfeuerwerke (Klasse III)
Für Mittelfeuerwerke (umgangssprachlich auch "Gartenfeuerwerk" genannt), das
sind Feuerwerkskörper mit einem Gesamtsatzgewicht von 50 - 250 g, gelten die gleichen
Vorgangsweisen und Voraussetzungen wie für die Klasse IV, allerdings mit der
Einschränkung, dass man keine Fachkenntnisse nachweisen muss (d.h. keine
"Fachkundebescheinigung" vorlegen muss).
Das heißt für die persönlichen Voraussetzungen:
* Antragstellung in jedem Einzelfall;
* 18. Lebensjahr;
* Verlässlichkeit (wie oben angeführt).
Nachdem man es in der Pyrotechnik mit (tw. sehr) gefährlichen Explosivstoffen zu tun hat,
sollten schon im eigenen Interesse gewisse Grundkenntnisse (Teilbereiche der obigen
Fachkenntnisse) und Erfahrungen im Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen vorhanden
sein.
Ausbildungskurs Klasse III:
Zielgerichtet auf jene, die "Garten- oder Party-Feuerwerke" nur fallweise zu
besonderen privaten Anlässen und Zwecken durchführen wollen; die Zielgruppe kann man
auch als "Hobby-Pyrotechniker" bezeichnen.
Inhalt: Vermittlung von Grundkenntnissen, die für den sachgemäßen Umgang mit
pyrotechnischen Gegenständen (der Klasse I, II und III) sowie für das sichere Abbrennen
von Mittelfeuerwerken als unbedingt empfehlenswert anzusehen sind.
Um Informationen zu erhalten bitte einfach das Kontaktformular
ausfüllen und abschicken.
Spezielle pyrotechnische
Fachbereiche
Darunter fallen unter anderem Fachgebiete wie pyrotechnische (Film-)Spezialeffekte (SFX),
Indoor- bzw. Bühnenpyrotechnik, Darstellungsmittel, Böllerschießen, Anwendung von
Pyrotechnik für technische Zwecke und einiges mehr.
Einiges davon ist im österr. Pyrotechnikgesetz 1974 verankert, einige dieser Fachgebiete
wiederum nicht (d.h. laut österr. Gesetzeslage gibt es einiges dzt. nicht). Nichts desto
trotz werden für alle dieser speziellen Pyrotechnikgebiete auch spezielle Kenntnisse und
vor allem noch mehr Erfahrung benötigt.
Das Österreichische Pyrotechnik-Schulungszentrum - Flash fireworks veranstaltet
regelmäßig Ausbildungskurse für die Klasse IV, bei entsprechender Nachfrage und
Teilnehmerzahl werden auch Kurse und Lehrgänge für die Sonderbereiche der Pyrotechnik
(siehe oben) durchgeführt.
Auf Wunsch werden auch individuell zugeschnittene Ausbildungspakete für Firmen, Gruppen
und Institutionen (an beliebigen Standorten) veranstaltet, insbesondere auch Kurse für
die Vermittlung von empfehlenswerten Kenntnissen für die Klasse III.
Die Trainer von Flash fireworks sind allesamt erfahrene Pyrotechniker und Sprengbefugte
mit zahlreichen speziellen Ausbildungen im Bereich der Pyrotechnik und Sprengtechnik.
Darüber hinaus können bei Bedarf auch externe Fachleute eingebaut werden.
Sonderpyrotechnik:
Seminare und Workshops können angeboten werden im Bereich:
* pyrotechnische (Film-) Spezialeffekte (SFX);
* Indoor-, Bühnen-, Theaterpyrotechnik;
* Böllerschießen;
* Darstellungspyrotechnik (Feuer-, Rauch- und Explosionsdarstellung für Einsatzübungen
und Szenarientraining);
* Anwendung von Pyrotechnik für technische Zwecke (Signal-, Nebel-, Rauch-, Reiz- und
Knallmittel);
Voraussetzung ist jeweils die "Fachkundebescheinigung" für die Klasse IV und
eine entsprechende Praxiserfahrung im Bereich der Pyrotechnik.
Darüber hinaus können noch folgende, individuell zugeschnittene Info-Veranstaltungen,
Vorträge, Schulungen und Unterweisungen angeboten werden:
* Gefahren und sichere Handhabung von pyrotechnischen Gegenständen (für jene, die damit
beruflich zu tun haben);
* Zielgerichtete Aufklärung und Prävention für Kinder und Jugendliche (in Absprache und
Zusammenarbeit mit Lehrkräften; zB. für Silvester);
Die Kurse, Seminare, Schulungen und Vorträge können bei Bedarf und bei örtlicher
Möglichkeit in ganz Österreich durchgeführt und auf die jeweilige Firma, Institution
und Gruppe individuell zugeschnitten werden.
Um Informationen zu erhalten bitte einfach das Kontaktformular
ausfüllen und abschicken.
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